Strombezugsvertrag

Graz Reininghaus Zehn

r

Wichtige Information: Der Strombezug aus dem Sonnenkraftwerk Graz – Reininghaus zehn kann nur ergänzend zu Ihrem herkömmlichen Stromanbieter erfolgen!

  • Wenn Sie, als Mieter des Objektes Reininghaus Zehn, Interesse am Strombezug aus dem Sonnenkraftwerk Graz - Reininghaus haben, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular vollständig aus.
  • Nach dem Absenden des Formulars wird Ihnen Ihr Strombezugsvertrag per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse übermittelt. Der Vertrag wird erst gültig, wenn Sie uns diesen unterschrieben retournieren.
  • Geben Sie bitte die Zählpunktnummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung und hat 33 Stellen. Bsp.: AT0000111222333444555666777888999
  • Der Abnehmer leistet auf die gelieferte elektrische Energie eine monatliche Akontozahlung mittels SEPA Lastschrift an Unser Kraftwerk über folgenden Betrag:
  • Ihre persönlichen Daten werden dazu verwendet, um Ihnen eine verbesserte Erfahrung auf dieser Website zu bieten, um den Zugang zu Ihrem Benutzerkonto zu verwalten und für andere Zwecke, die in unserer Datenschutzerklärung beschrieben sind.
  • Nach dem Absenden des Formulars wird Ihnen Ihr Strombezugsvertrag per E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse übermittelt. Der Vertrag wird erst gültig, wenn Sie uns diesen unterschrieben retournieren.

Als eines der ersten Gebäude des neuen Stadtteils Reininghaus erfüllen die Mietwohnungen von reininghaus zehn alle Anforderungen an das moderne und urbane Stadtleben. Dazu gehört auch das eigene Sonnenkraftwerk auf dem Dach des Wohnbauprojektes.

Der Einsatz von erneuerbarer Energie liefert einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichtes, die Demokratisierung der Stromerzeugung sichert eine nachhaltige Stromversorgung.

Durch die kleine Öko-Strom Novelle sind sogenannte PV-Gemeinschaftsanlagen sowie Mieterstrommodelle möglich geworden. Dadurch wird es auch Mietern sowie Wohnungseigentümern ermöglicht, Sonnenstrom direkt zu nutzen. Davon profitieren nicht nur Sie als Stromkunde, sondern auch die Umwelt gleichermaßen.

Ein Strombezug aus der Photovoltaikanlage ist in folgenden Wohneinheiten NICHT möglich:

  • 64-68
  • 82-95
  • 109-119